Wir bei Anycoin Direct vertreten die Meinung, dass es eines der Grundkonzepte von Kryptowährung ist, seine eigene Bank zu sein. Sie finden alle empfohlenen Bitcoin-Wallets von Anycoin Direct im Abschnitt FAQ auf unserer Website. Um Bitcoin zu erhalten, müssen Sie Ihre Wallet vorbereiten. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren privaten Schlüssel sicher aufbewahren. Nun sind Sie bereit für Ihre Bitcoin!
Sie sind nur ein paar Klicks davon entfernt, Zugriff auf die einfachste verfügbare Kryptowährung-Plattform zu erhalten. Erstellen Sie Ihr Anycoin Direct-Konto und beginnen Sie gleich mit dem Handel von Kryptowährung. Nach der Erstellung Ihres Kontos ist der Handel mit Stratis innerhalb weniger Minuten möglich. Falls Sie Fragen haben, können Sie täglich unser Live-Support-Team kontaktieren.
Um Bitcoin zu erhalten, müssen Sie Ihr Stratis-Wallet und Ihr Bitcoin-Wallet vorbereitet haben. Nach Erstellung Ihres Kontos und eines Bitcoin-Wallets, können Sie Ihren ersten Wechsel auf Anycoin Direct ausführen. Nach dem Stratis-Handel, erhalten Sie Bitcoin binnen weniger Minuten in Ihrem Wallet. Das Handeln mit Kryptowährung zum aktuellsten Preis war noch nie so einfach.
Stratis (STRAT) ist eine „Blockchain as a Service“-Plattform mit einer entsprechenden Proof-of-Stake-Kryptowährung. Diese „Blockchain as a Service“-Funktionen sind eine Lösung für Unternehmen, die von geschlossenen und öffentlichen Blockchains Gebrauch machen wollen. Durch die Möglichkeit, Sidechains anzulegen, profitieren Unternehmen von kontinuierlichen Verbesserungen der Stratis-Blockchain und behalten gleichzeitig ihre eigene maßgeschneiderte Blockchain.
Trade Stratis bei Anycoin Direct.
Bitcoin (BTC) ist die erste dezentralisierte digitale Währung, die wir jetzt als Kryptowährung bezeichnen. Das Whitepaper über Bitcoin wurde von Satoshi Nakamoto (ein Pseudonym) verfasst und im Januar 2009 veröffentlicht. Dieses Whitepaper stellte der Welt das Konzept der Blockchain vor. Bitcoin ist deshalb revolutionär, weil es den Proof-of-Work-Algorithmus nutzt, um ein zuverlässiges Umfeld zu schaffen, in dem dritte Parteien unnötig sind.
Trade Bitcoin bei Anycoin Direct.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anycoindirect.eu und Phoenix Payments BV
1 Definitionen:
Account (Kundenkonto): |
Das persönliche Konto des Kunden bei Phoenix, das vom Kunden selbst erstellt wurde und für diesen nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung online zugänglich ist. Ein und derselbe Kunde kann nicht mehr als ein (1) Kundenkonto bei Phoenix in seinem Namen haben. Dieses Kundenkonto ist nicht zu verwechseln mit dem Bankkonto des Kunden. |
Agreement (Vereinbarung): |
Die Vereinbarung zwischen Phoenix und dem Kunden, wobei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie,Bestandteil dieser Vereinbarung sind. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen: |
Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf jede Vereinbarung sowie auf alle sonstigen Vereinbarungen mit Phoenix anwendbar sind. |
Angebot: |
Das Angebot von Phoenix an den Kunden zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen. |
Auftrag: |
Die Anweisung des Kunden an Phoenix zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen. |
Blockchain: |
Eine kontinuierlich wachsende Liste von Datensätzen, sogenannte „Blöcke“, die mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet und gesichert sind. |
Blockchain-Split/ Hard Fork: |
Eine Situation, bei der die Blockchain in zwei getrennte Ketten aufgeteilt wird. |
Credits: |
Der Betrag in Euro (EUR), der von Phoenix auf dem Kundenkonto hinterlegt und der nächsten Transaktion hinzugefügt wird. |
Dienstleistungen: |
Die von Phoenix erbrachten Leistungen, wie beispielsweise der An- und Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen an den bzw. vom Kunden. |
ICO: |
Initial Coin Offering |
ICO-Token: |
Eine Einheit einer Kryptowährung, die Investoren in einem ICO im Austausch für andere Kryptowährungen zugeteilt ist. |
Kryptowährung: |
Ein als Tauschmittel konzipiertes digitales Asset, bei dem Kryptographie zur Sicherung von Rechtsgeschäften, zur Kontrolle der Erschaffung neuer Einheiten und zur Überprüfung der Vermögensübertragung eingesetzt wird. Auf der Website werden Kryptowährungen möglicherweise auch als "Coins" (Münzen) bezeichnet, wobei dieser Begriff nicht mit echten Metallmünzen zu verwechseln ist. Kryptowährungen werden als Untergruppe von digitalen Währungen klassifiziert und außerdem als Untergruppe von alternativen Währungen und virtuellen Währungen. Für die Zwecke der Vereinbarungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnen die Begriffe „Kryptowährung“ und „Kryptowährungen“ die jeweiligen in Auftrag und Angebot festgelegten Währungen. |
Kunde: |
Der Besucher und Nutzer der Website anycoindirect.eu sowie der Nutzer der von Phoenix im eigenen Namen oder als AnycoinDirect.eu erbrachten Dienstleistungen sowie solche Besucher oder Nutzer in ihrer Eigenschaft als rechtmäßige Vertragspartner der Vereinbarung. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit und Effizienz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nachfolgend für alle Geschlechter nur die männliche Form verwendet. |
Phoenix: |
Phoenix Payments B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Veghel, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 59466197 sowie alle ihre gegenwärtigen und zukünftigen Tochtergesellschaften. |
Wallet: |
Aufbewahrungsort der öffentlichen und privaten Codes, wobei der öffentliche Code zum Empfangen und der private Code zum Ausgeben der Kryptowährungen benutzt werden kann. Ein Wallet kann mehrere öffentliche und private Codepaare enthalten. Die Kryptowährung selbst wird nicht im Wallet sondern dezentral aufbewahrt und in einem öffentlich zugänglichen Kontobuch (die Blockchain) geführt. |
Website: |
anycoindirect.eu |
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vereinbarung und alle Dienstleistungen von Phoenix.
2.2 Mit der Erstellung eines Accounts erklärt der Kunde ausdrücklich, dass:
er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert;
er mindestens 18 Jahre alt ist;
er lediglich einen einzigen (1) Account erstellt und nicht die persönlichen Daten einer anderen Person, wie beispielsweise deren Identität oder Bankverbindung, verwenden wird.
2.3 Phoenix erkennt weder allgemeine noch besondere Geschäftsbedingungen von Dritten an. Mündliche Absprachen, Ergänzungen, Änderungen und/oder zusätzliche Vereinbarungen sind für Phoenix nur bindend, wenn sie ausdrücklich in schriftlicher Form von Phoenix bestätigt werden.
2.4 Phoenix garantiert, dass die Dienstleistungen die Vertragsbestimmungen erfüllen und den im Angebot beschriebenen Anforderungen entsprechen. Die von Phoenix festgelegten Bedingungen gelten nicht automatisch auch für Nachfolgeaufträge.
2.5 Phoenix ist nicht an ihr Angebot gebunden, wenn der Kunde hätte erkennen müssen, dass das Angebot oder ein Teil desselben, einen offensichtlichen Irrtum oder Druckfehler enthält.
2.6 Phoenix behält sich das Recht vor, Aufträge oder Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.7 Die Dienstleistungen von Phoenix stehen natürlichen Personen und Unternehmen zur Verfügung mit einer IBAN und Staatsbürgerschaft eines der Länder des 0einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) oder eines ständigen Wohnsitzes in einem SEPA-Land.
2.7.1. Mit Ausnahme von Artikel 2.7, Stehen unsere Dienstleistungen nicht in Kombination mit einer isländischen IBAN verfügbar.
3.1 Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass der Wert von Kryptowährungen starken Schwankungen unterliegen kann und weder gegenwärtig noch künftig irgendeine Art der Gewährleistung oder Garantie im Hinblick auf den Wert von Kryptowährungen im Laufe der Zeit übernommen wird. Aufgrund solcher Preisschwankungen kann das Vermögen des Kunden jederzeit steigen oder sinken. Jede Währung – gleich ob digitaler oder realer Art – kann starken Wertschwankungen unterliegen und sogar wertlos werden. Keine Zentralbank kann Schutz- oder Korrekturmaßnahmen ergreifen, um den Wert von Kryptowährungen im Falle einer Krise zu schützen.
3.2 Zudem kann es zu weiteren Risiken kommen, die Phoenix nicht vorhergesehen oder noch nicht erkannt hat. Der Kunde sollte immer sorgsam selbst einschätzen, ob seine finanzielle Lage und Risikotoleranz für den An- und Verkauf von Kryptowährungen geeignet sind.
3.3 Phoenix haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus der unsachgemäßen Nutzung der Dienstleistungen resultieren. Bitte lesen Sie vor der Nutzung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die FAQs und die Datenschutzbestimmungen.
3.4 Phoenix bietet keine Anlageberatung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen an, die unter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen. Phoenix kann Informationen zu Preis, Auswahl und Volatilität von Kryptowährungen sowie zu Ereignissen zur Verfügung stellen, die den Preis von Kryptowährungen beeinflusst haben. Solche Informationen sind jedoch nicht als Anlageberatung zu verstehen und dürfen auch nicht als solche ausgelegt werden. Jede Entscheidung über den Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen ist die eigene Entscheidung des Kunden und Phoenix haftet in keinem Fall für erlittene Verluste oder Schäden.
3.5 Die bloße Tatsache, dass bestimmte Kryptowährungen von Phoenix aus dem Dienstleistungsangebot ausgeschlossen oder darin aufgenommen werden, ist nicht als Hinweis oder Empfehlung für den Kauf oder Verkauf dieser Kryptowährungen aufzufassen oder auszulegen.
4.1 Die Übertragung der vom Kunden erworbenen Kryptowährung von Phoenix erfolgt durch den Versand dieser Kryptowährung an die vom Kunden angegebene Wallet-Adresse.
4.2 Die Übertragung der vom Kunden an Phoenix verkauften Kryptowährung erfolgt durch den Versand dieser Kryptowährung an die von Phoenix angegebene Wallet-Adresse.
4.3 Die Übertragung ist abhängig von der Verfügbarkeit, d.h. dem Bestand dieser Kryptowährung.
4.4 Ein bereits in Bearbeitung befindlicher Vorgang kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden, alle benötigten Daten korrekt einzugeben.
4.5 Im Falle eines Verdachts auf Missbrauch oder Betrug behält Phoenix sich das Recht vor, eine oder mehrere Transaktion/en zur Prüfung und Klärung der Legitimität dieser verdächtigen Transaktion auszusetzen.
5.1 Phoenix verwendet die aktuellen Marktkurse verschiedener Börsen. Diese können zu jedem gegebenem Zeitpunkt variieren. Der Kaufwert einer Transaktion wird ausgedrückt als der Betrag der Kryptowährung zu dem Zeitpunkt, wenn die Auftragserteilung erfolgreich auf dem Account erfolgt ist. Dieser Zeitpunkt variiert je nach Zahlungsweise.
5.2 Bei Zahlungen mit Bankcontact/Mistercash, Giropay, iDeal, MyBank und Sofort wird der Betrag der Kryptowährung festgelegt, nachdem der Kunde folgende Auswahl getroffen und Eingaben getätigt hat:
Betrag der Kryptowährung oder Kaufpreis
Wallet-adresse
Zahlungsweise
Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Durch Anklicken des Kauf-Buttons (Buy button) und Bestätigung, dass die zusätzlichen Warnhinweise gelesen wurden, steht das Angebot für einen Zeitraum von zwanzig (20) Minuten fest. Innerhalb dieses Zeitrahmens müssen die nachfolgenden Handlungen vorgenommen werden, um den Kaufauftrag für den angegebenen Betrag an Kryptowährung abzuschließen:
Befolgen aller Anweisungen für den Bezahlvorgang und Kontrolle, ob die Zahlung erfolgt ist; und
Klicken, um zur Bestellseite im Account zurück zu gelangen, auf der sich die Bestätigung der erfolgten Zahlung befindet.
Wenn der Bestellstatus im Account "Erfolgreich" ("Successful") anzeigt, ist der Betrag der Kryptowährung festgesetzt und garantiert.
5.3 Bei Zahlungen mit SEPA und TrustPay wird der Betrag der Kryptowährung festgelegt, nachdem der Kunde folgende Auswahl getroffen und Eingaben getätigt hat:
Betrag der Kryptowährung oder Kaufpreis
Wallet adresse
Zahlungsweise
Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Durch Anklicken des Kauf-Buttons (Buy button) und Bestätigung, dass die zusätzlichen Warnhinweise gelesen wurden, steht das Angebot für einen Zeitraum von zwanzig (20) Minuten fest. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die nachfolgenden Handlungen vorgenommen werden, um den Kaufauftrag für den angegebenen Betrag an Kryptowährung abzuschließen:
Befolgen aller Anweisungen für den Bezahlvorgang und Kontrolle, ob die Zahlung vom Bankkonto des Kunden abgebucht wurde; und
Klicken des grünen Buttons zur Bestätigung, dass die Zahlung vorgenommen wurde; und
Bestätigen, dass der Warnhinweis, wonach der Kunde im Begriff ist, einen Vertrag mit Phoenix abzuschließen, gelesen wurde.
Wenn der Bestellstatus "Warten auf Zahlungseingang" ("Waiting to receive payment") anzeigt, ist der Betrag der Kryptowährung festgesetzt und garantiert.
5.4 Sowohl eine abgeschlossene Zahlung als auch der Übergang des Eigentums an den erworbenen Kryptowährungen sind endgültig und können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht, von diesem Fernabsatzvertrag über den Kauf der Kryptowährung zurückzutreten und erkennt an, dass die einschlägigen Artikel des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Buch 7, Titel 9, Abschnitt 9A keine Anwendung auf den Kauf der Kryptowährung finden. Möchte der Kunde die erworbene Kryptowährung umtauschen oder zurückgeben, so muss er hierfür einen neuen Verkaufsvertrag abschließen.
5.5 Im Rahmen der Vorschriften des Fernabsatzrechtes nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch, Buch 7, Titel 9, Abschnitt 9A, wird sich Phoenix darum bemühen, Aufträge zumindest innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach Erhalt der Bezahlung abzuwickeln. Für den Fall das eine Zahlung nicht rechtzeitig, unvollständig oder ohne den korrekten Verwendungszweck erfolgt, ist Phoenix berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Im Falle einer solchen Stornierung haftet Phoenix nicht für die daraus resultierenden finanziellen oder rechtlichen Folgen.
5.6 Die Eingabe der korrekten Daten (z.B. Betrag, Wallet-Adresse für den Empfang und E-Mail-Adresse) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde erklärt, dass er richtige und vollständige Angaben gemacht hat. Die Eingabe falscher Daten bei der Erteilung des Auftrags führt möglicherweise zum Verlust von Geld.
Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für finanzielle und rechtliche Folgen aus von ihm gemachten fehlerhaften Angaben. Der Kunde erkennt an, dass die Angabe von Daten vollständig auf seine eigene Verantwortung und Gefahr erfolgt.
5.7 Im Falle i) technischer Probleme, ii) falscher/unstimmiger Angaben durch den Kunden, iii) höherer Gewalt oder iv) der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen kann sich die Bearbeitungszeit eines Auftrages verzögern.
5.8 Wenn i) das Senden der erworbenen Kryptowährung an die Wallet-Adresse des Kunden nicht möglich ist (weil die gewünschte Kryptowährung nicht vorrätig oder nicht mehr im Angebot ist), ii) es aufgrund anderer Umstände zu Verzögerungen kommt oder iii) ein Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, so liegt es im Ermessen von Phoenix, entweder den entrichteten Betrag auf das Bankkonto des Kunden zurückzuerstatten oder den Kunden bezüglich möglicher in Frage kommender Alternativen zu konsultieren.
5.9 Die Übergabepflichten von Phoenix sind erfüllt, sobald die Kryptowährung durch die spezifische zu ihr gehörende Blockchain bestätigt wurde. Den Nachweis hierüber findet man über die Eingabe der eindeutigen Transaktions-ID-Nummer ("TxID") oder der Wallet-Adresse in einem Block-Explorer für die jeweilige Kryptowährung.
5.10 Falls i) der Kunde einen Auftrag erteilt, den fälligen Betrag jedoch nicht bezahlt hat, ii) der Kunde nicht den korrekten Verwendungszweck angegeben hat oder iii) der Betrag nicht innerhalb von sieben (7) Tage in voller Höhe eingegangen ist, hat Phoenix das Recht, die Vereinbarung zu kündigen und/ oder das betreffende Konto zu sperren. Phoenix hat das Recht, die Kosten, die durch i) eine verspätete oder ausgebliebene Zahlung, ii) die Verwendung eines falschen Verwendungszwecks oder iii) Fahrlässigkeit des Kunden entstanden sind, einzufordern.
5.11 Wenn der Fall eines Blockchain-Splits/einer Hard Fork eintritt,
ist Phoenix nicht verpflichtet, beide Blockchains und die zugehörigen Kryptowährungen zu unterstützen, sofern und solange Phoenix eine solche Unterstützung nicht auf der Website bekannt gibt;
und der Kunde einen Auftrag erstellt hat, kann der Kunde nicht die neu entstandene Kryptowährung einfordern, die aus dem Blockchain-Split/der Hard Fork hervorgegangen ist.
5.12 Der Kunde kann keine ICO-Tokens einfordern, die an eine Phoenix-Adresse übersandt wurden. Sendet der Kunde Kryptowährung direkt an eine ICO-Adresse und werden die ICO-Tokens an die Adresse von Phoenix zurückgesendet, so wird Phoenix keine Software installieren, um auf diese ICO-Tokens oder Kryptowährung zuzugreifen. Jegliche ICO-Tokens, die an der Adresse von Phoenix eingehen, gelten als verloren und können vom Kunden nicht eingefordert werden. Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie die Dienstleistungen NIEMALS, um Kryptowährung direkt von Anycoindirect.eu an einen ICO zu senden.
5.13 Phoenix behält sich das Recht vor, einen Mindestbetrag in Euro für jeden Kaufauftrag festzulegen. Ein solcher Mindestbetrag wird auf der Website bekanntgegeben und aktualisiert. Sollte der Mindestbetrag zum Zeitpunkt der Erteilung des Kaufauftrags nicht erreicht werden, so erscheint auf der Bestellseite ein Hinweis.
6.1 Phoenix verwendet die aktuellen Marktkurse verschiedener Börsen. Diese können zu jedem gegebenen Zeitpunkt variieren. Der Verkaufswert einer Transaktion wird ausgedrückt als der Betrag der Kryptowährung zu dem Zeitpunkt, wenn die Auftragserteilung erfolgreich auf dem Account erfolgt ist.
Der Verkaufspreis der Kryptowährung wird festgelegt, nachdem der Kunde folgende Auswahl getroffen und Eingaben getätigt hat:
Betrag der Kryptowährung oder Verkaufspreis;
IBAN Nummer und Name des Kunden;
Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Durch Anklicken des Verkaufs-Buttons (Sell button) und Bestätigung, dass die zusätzlichen Warnhinweise gelesen wurden, steht das Angebot für einen Zeitraum von fünfundzwanzig (25) Minuten fest und Phoenix fixiert den in diesem Moment geltenden aktuellen Kurs. Innerhalb dieses Zeitfensters muss der Kunde den Betrag in Kryptowährung an die Wallet-Adresse von Phoenix, die auf der Bestellstatusseite angezeigt wird, übersenden.
Wenn der Bestellstatus im Account "Erfolgreich" ("Successful") anzeigt, sind der Betrag der Kryptowährung und der Euro-Betrag festgesetzt und garantiert.
6.2 Die korrekte Angabe der für den Erhalt von Auszahlungen notwendigen Daten liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Phoenix kommt nicht für Schäden auf, die infolge einer fehlerhaften Eingabe solcher Daten oder der Übersendung der Kryptowährung an eine nicht von Phoenix angegebene Wallet-Adresse entstehen.
Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für finanzielle und rechtliche Folgen aus von ihm gemachten fehlerhaften Angaben. Der Kunde erkennt an, dass die Angabe von Daten vollständig auf seine eigene Verantwortung und Gefahr erfolgt.
6.3 Der vollständige Betrag der Kryptowährung entsprechend der Angabe im Auftrag muss innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters bei der Phoenix Wallet-Adresse eingehen. Geschieht dies nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so wird der Auftrag storniert.
6.4 Sowohl eine abgeschlossene Zahlung als auch der Übergang des Eigentums an den erworbenen Kryptowährungen sind endgültig und können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht, von diesem Fernabsatzvertrag über den Verkauf von Kryptowährung zurückzutreten und erkennt an, dass die einschlägigen Artikel des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Buch 7, Titel 9, Abschnitt 9A keine Anwendung auf seinen Verkauf von Kryptowährung finden.
6.5 Im Falle i) technischer Probleme, ii) falscher/unstimmiger Angaben durch den Kunden, iii) höherer Gewalt oder iv) der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen kann sich die Bearbeitungszeit eines Auftrages verzögern.
6.6 Wenn der Fall eines Blockchain-Splits/einer Hard Fork eintritt,
ist Phoenix nicht verpflichtet, beide Blockchains und die zugehörigen Kryptowährungen zu unterstützen, sofern und solange Phoenix eine solche Unterstützung nicht auf der Website bekannt gibt;
und dies erfolgt, während der Kunde dabei ist, einen Auftrag zu erstellen, oder während der Auftrag von Phoenix bearbeitet wird, so kann der Kunde nicht die neu entstandene Kryptowährung einfordern, die aus dem Blockchain-Split/der Hard Fork hervorgegangen ist;
so gilt die neu erschaffene oder durch die Fork entstandene Kryptowährung, die der Kunde an eine Adresse auf einer Chain sendet, die wir nicht unterstützen, als verloren; daher kann der Kunde, die aus der Fork hervorgegangene Kryptowährung nicht einfordern.
6.7 Die Auszahlung erfolgt im Allgemeinen noch am selben Geschäftstag, an dem die an Phoenix verkaufte Kryptowährung an der im Auftrag angegebenen Wallet-Adresse eingegangen ist und in der Blockchain bestätigt wurde (spätestens innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach diesem Ereignis). Für größere Transaktionen (über 50.000 Euro) wird dem Kunden empfohlen, den Phoenix-Support zu kontaktieren.
6.8 Der Kunde erklärt hiermit,
dass die von ihm angebotene Kryptowährung rechtmäßig erworben wurde;
dass er der rechtmäßige Inhaber des von ihm für diese Transaktion angegebenen Bankkontos ist und
dass er alle notwendigen Daten und Angaben wahrheitsgemäß eingegeben hat.
6.9 Wenn der Verkaufsauftrag storniert wurde, aber Phoenix die Kryptowährung dennoch vollständig oder teilweise erhalten hat, so muss der Kunde Kontakt mit dem Phoenix-Support aufnehmen, damit der Kunde entscheiden kann, ob
die Kryptowährung an eine vom Kunden neu angegebene Wallet-Adresse zurückgesendet werden soll; oder
die Auszahlung zu dem aktuellen Preis erfolgen soll, der zu dem Zeitpunkt gültig ist, wenn Phönix die entsprechende Wahl des Kunden ausführt.
6.10 Wenn Phoenix nicht den vollen Betrag der Kryptowährung an die für den Verkaufsauftrag angegebene Wallet-Adresse erhält, gilt Folgendes:
Wenn der empfangene Betrag bis zu (einschließlich) 20 % geringer ist, als die ursprüngliche Auftragssumme, so wird der Auftrag automatisch an den erhaltenen Betrag angepasst und der Auszahlungsbetrag entspricht dann dem angepassten Betrag der Kryptowährung und ihrem Preis. In diesem Fall ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Wenn der empfangene Betrag mehr als 20 % geringer ist als die ursprüngliche Auftragssumme, so wird der Auftrag nicht ausgeführt und der Kunde muss den Phoenix-Support kontaktieren, damit der Kunde entscheiden kann, ob :
die Kryptowährung an eine vom Kunden neu angegebene Wallet-Adresse zurückgesendet werden soll; oder
die Auszahlung zu dem aktuellen Preis erfolgen soll, der zu dem Zeitpunkt gültig ist, wenn Phönix die entsprechende Wahl des Kunden ausführt.
6.11 Der Kunde kann die Rückerstattung eines Betrages von 30 Euro oder weniger nicht verlangen. Stattdessen erhält der Kunde als Ersatz-Credits, die sich nach dem aktuellen Kurs berechnen.
7.1 Preise werden während der Dauer des Angebotes nicht erhöht, sofern dies nicht aufgrund gesetzlicher Maßnahmen erforderlich ist. Der Preis bleibt über das angegebene Zeitfenster während des Bezahlvorgangs festgesetzt. Innerhalb dieses Zeitfensters ändern sich Angebotspreis und Angebotsbetrag der Kryptowährung nicht.
7.2 Alle auf der Website bekannt gegebenen Preise und Daten können möglicherweise Druckfehler enthalten, die von Phoenix oder von Dritten verursacht wurden. Phoenix übernimmt keinerlei Haftung für Folgen aus Druckfehlern und behält sich das Recht vor, einen Auftrag zu stornieren, falls dieser von Druckfehlern betroffen ist.
7.3 Alle auf der Website angezeigten Preise sind in Euro (€, EUR) angegeben. Wenn der Kunde unseren Service mit einer anderen regionalen Währung nutzen möchte, gehen die Kosten, die bei einem Umtausch in eine andere Währung entstehen, zu Lasten des Kunden.
Phoenix erhebt eine Pauschalgebühr für alle angebotenen Dienstleistungen. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus:
Wechsel-Abhebungsgebühr: |
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Gebühr für Zahlungsweise: |
|
Mining-Gebühr: |
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Schwankungsrisiko Gebühr: |
|
Phoenix Service Gebühr: |
|
9.1 Aufgrund von Vorschriften für Finanzdienstleistungsunternehmen muss Phoenix zum Schutz der Kunden und zur Verhütung von Finanzvergehen (wie Online- und sonstiger Betrug, Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus) Maßnahmen gegen den Missbrauch ihrer Dienstleistungen ergreifen.
9.2 Basierend auf der sogenannten "Know your Customer"-Anforderung ist Phoenix verpflichtet, vor der Erbringung von Dienstleistungen personenbezogenen Daten des Kunden einzuholen. Diese Daten können auch bis zu fünf (5) Jahren nach dem Abschluss einer Transaktion mit dem Kunden regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden.
Vorbehaltlich Änderungen, die Phoenix nach eigenem Ermessen vornimmt oder die durch Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften erforderlich werden, müssen die persönlichen Daten des Kunden und dessen Identität vor jedem Kaufauftrag, der 100 Euro übersteigt, überprüft und festgestellt werden.
Im Zuge einer Auftragserteilung werden die Kundendaten in der Kundendatenbank von Phoenix aufgezeichnet. Phoenix hält sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen und wird die Daten von Kunden nicht an Dritte weitergeben. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzrichtlinie.
9.3 Phoenix achtet den Schutz der Daten der Nutzer ihrer Website und sichert die vertrauliche Behandlung der persönlichen Daten des Kunden zu.
9.4 Phoenix behält sich das Recht vor, im Falle verdächtiger Aktivitäten, Betrug oder Geldwäsche, Untersuchungen einzuleiten. Phoenix ist berechtigt, Informationen von Dritten einzuholen und Quellen von Dritten heranzuziehen, um die Identität eines Kunden zu überprüfen und festzustellen.
9.5. Im Fall des Nachweises von Betrug oder Geldwäsche werden die betroffene Transaktion und das Account unverzüglich gesperrt. Diese Maßnahme wird in jedem Fall den zuständigen Behörden und relevanten Dritten gemeldet.
9.6 Der Eintritt einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Datenrechtsverletzung wird innerhalb von 72 Stunden an die örtlich zuständigen Behörden gemeldet.
10.1 Falls ein Kunde feststellt, dass eine Bezahlung oder Transaktion fehlerhaft oder unvollständig ist, so muss er Phoenix über solche Fehler schriftlich per E-Mail unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Tage nach dem Datum der betreffenden Transaktion, in Kenntnis setzen.
10.2 Sofern Phoenix die Reklamation eines Kunden als berechtigt ansieht, wird Phoenix eine Entschädigung in Betracht ziehen, wobei die Haftung von Phoenix und somit der mögliche Schadenersatz auf den Auftragswert der betroffenen Transaktion beschränkt ist.
10.3 Eine Entschädigung von Phoenix kommt nicht in Betracht, wenn
der Kunde sich gegenüber Phoenix im Verzug befindet oder befand;
die Bezahlung bzw. die Kryptowährungstransaktion unter ungewöhnlichen Umständen oder nicht ordnungsgemäß oder entgegen den Anweisungen auf der Website oder in den Leitlinien von Phoenix erfolgte, oder
Grund für die Beschwerde eine Änderung von Gesetzen oder Rechtsvorschriften ist.
11.1 Eine Haftung von Phoenix entfällt, sofern und soweit Phoenix ihre Zusagen aufgrund von höherer Gewalt nicht einhalten kann.
11.2 Unter höherer Gewalt ist jede äußere Ursache sowie jede Situation zu verstehen, die Phoenix nach vernünftigem Ermessen nicht zugerechnet werden kann. Störungen des Internets, Instabilität des Blockchain-Netzwerkes, Störungen von Bankdienstleistungen, Stromausfälle und Störungen im E-Mail Verkehr sowie Regierungsmaßnahmen zählen allesamt ausdrücklich unter den Begriff der höheren Gewalt.
11.3 Im Falle höherer Gewalt behält sich Phoenix das Recht vor, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, und ist außerdem berechtigt, die geschlossene Vereinbarung ganz oder in Teilen aufzulösen oder zu verlangen, dass der Inhalt einer Vereinbarung so angepasst wird, dass eine Ausführung dennoch möglich ist. Im Falle höherer Gewalt wird der Kunde von Phoenix weder die Zahlung einer Vertragsstrafe noch die Zahlung von Schadenersatz verlangen.
11.4 Soweit Phoenix seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur zum Teil erfüllen kann, kommt Phoenix zum Zeitpunkt des Eintrittes der höheren Gewalt das Recht zu, die bereits ausgeführten Teile der Dienstleistung gesondert abzurechnen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Rechnung so zu bezahlen, als basiere die Rechnung auf einem gesonderten Vertrag.
12.1 Die Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen niederländischem Recht.
12.2 Jede Streitigkeit aus dem Vertrag zwischen Phoenix und dem Kunden, die nicht durch einvernehmliche Verhandlungen beigelegt werden kann, wird dem zuständigen Richter im Gerichtsbezirk Hertogenbosch (NL) vorgelegt und von ihm entschieden Gerichtsstandklausel.
12.3 Obwohl Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch lesen können, ist der niederländische Text maßgeblich und verbindlich.
13.1 Phoenix behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies beinhaltet das Recht, Informationen ohne Vorankündigung an seone Kunden hinzufügen oder zu löschen. Phoenix fordert alle Kunden nachdrücklich dazu auf, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen un die Vereinbarung regelmäßigen zu lesen.
14. Phoenix Kontaktinformationen
Sollten Sie noch Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Account, den Dienstleistungen und den Pflichten haben, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, so kontaktieren Sie den Phoenix-Support per E-Mail oder Support Ticket.
Veröffentlichungsdatum: 12 Juni 2018
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